Zugangswege
Eine Aufnahme in den Kinderhort ist generell nur für Grundschulkinder möglich.
Eine Begleitung des Kinderhortes für den Übergang von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule ist uns, nach dem Willen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, auch bei entsprechendem Unterstützungsbedarf, untersagt worden.

Vorschläge zur Aufnahme in den Kinderhort werden anhand eines Einschätzbogens von den Kindertageseinrichtungen an den Träger übermittelt. Um eine möglichst frühzeitige Unterstützung anbieten zu können, fällt den Tageseinrichtungen für Kinder deshalb eine zentrale Rolle im Rahmen des Aufnahmeverfahrens zu. In bestimmten Fällen können auch Schulen Kinder für eine Aufahme im Kinderhort vorschlagen.
Der Kinderhort kooperiert mit folgenden, durch das Amt für Kinder, Jugendlichen und Familien zugeordneten, Schulen:
- Bodelschwingschule
- Overbergschule
- Mauritzschule
- Albert Schweitzer Schule
Die Leitung des Kinderhortes führt mit den Sorgeberechtigten ein Aufnahmegespräch und entscheidet im Austausch mit einer vom Amt für Kinder, Jugendlichen und Familien benannten Fachkraft über die Aufnahme in den Kinderhort.
Die vom Amt für Kinder, Jugendlichen und Familien benannte Fachkraft begleitet die Einrichtung und damit die Aufnahmesituation und Angebotsgestaltung insgesamt möglichst konstant über einen längere Zeitraum.
Die Betreuungszeit des Hortes ist von 11:30 Uhr bis 17:30 Uhr.
In den Schulferien ist die Einrichtung bis auf die Betriebsferien ganztägig, das heißt von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr, geöffnet.
Mit der Aufnahme in den Kinderort beginnt ein aktiver pädagogischer Prozess an dem Schule, Schülerinnen und Schüler, Eltern und alle weiteren an der Erziehung beteiligten Fachkräfte mitwirken.
Die Verweildauer im Kinderhort soll in der Regel zwei Jahre nicht überschreiten. Die Abgrenzung zur Heilpädagogischen Tagesstätt (HTG) ergibt sich durch den Förderbedarf der einzelnen Kinder.