Über uns

Der Kinderhort der ESPA e.V. wurde am 14. Januar 1959 als Seminareinrichtung der privaten Fachschule für Kindergärtnerinnen und Hortnerinnen eingeweiht. In der Eröffnungsrede wurde der Begriff  "ein Haus der Kinder" verwandt, der bis heute seine Gültigkeit hat.

Im Laufe der nun 50- jährigen Geschichte der Einrichtung hat der Kinderhort  unterschiedliche Aufgaben wahrgenommen. Neben der Betreuung von Kindern, war seine erste Aufgabe, als Seminareinrichtung der heutigen ESPA gGmbH, angehenden "Hortnerinnen" einen Arbeitsbereich zur Praxiserkundung zu geben. In den 70er Jahren veränderte sich die Aufgabenstellung. Im Rahmen der Vorschulerziehung wurden schulpflichtige, sowie noch nicht schulfähige / -reife Kinder, auf die Schule vorbereitet. Nachdem die Schulkindergärten den Schulen zugeordnet wurden, stellte sich der Kinderhort betreuenden und "verwahrenden" Aufgaben. Mit Inkrafttreten des KJHG und seines Ausführungsgesetzes GTK 1990/93 wurden Horteinrichtungen in NRW erstmalig auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Gleichzeitig wurden die finanziellen und pädagogischen Standards definiert. Die 1979 begonnene Arbeit mit Kindern mit speziellen und individuellen Verhaltensweisen konnte nun im integrativen Sinne konsequent weiterentwickelt werden.

Bis zum 31.07.2008 erfüllte der Kinderhort familienergänzende und stützende Aufgabenstellungen.

Mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetz KiBiz am 01.08.2008 verlor der Kinderhort seine gesetzliche Grundlage. Kinder, die bisher über viele Jahre betreut und gefördert wurden, sollen nun, innerhalb von 2 Jahren, in den offenen Ganztag der Schulen integriert werden.

Veränderungen ab dem 01.08.2008

Mit Beschluss des Rates der Stadt Münster am 28.03.2007 bekam das Jugendamt den Auftrag, mit den Trägern der Horte ein Konzept zur zukünftigen Arbeit im Zusammenhang mit den Vorgaben des Landes zu entwickeln.

In Abgrenzung zur Heilpädagogischen Tagesstätte ist uns wichtig, dass das Prinzip der gemeinschaftlichen Erziehung sowohl von alters-  und entwicklungsentsprechenden als auch auffälligen Kindern beibehalten wird. Dort wo Familien Hilfe bei der Betreuung von Kindern brauchen setzt unsere Arbeit unterstützend und begleitend ein.

Elementarer Bestandteil unserer Arbeit ist die Beziehung zum Kind.
 

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Der Kinderhort Sternstrasse ist ein offenes Haus der Begegnung, in dem Menschen unterschiedlicher Herkunft, Glaubensrichtungen und Bedürfnissen einen Platz finden. Christliche Fürsorge für Familien in  sozialen Notlagen gehörte schon immer zum aktiven Teil ausgeübter Nächstenliebe. Die Arbeit im Kinderhort versteht sich daher als praktizierende diakonische Arbeit im übergemeindlichen Sinn.

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Im Kinderhort leben 40 schulpflichtige Kinder in zwei Gruppen. Die Arbeit basiert auf dem Konzept der Integration von verhaltensauffälligen und behinderten Kindern in Gruppen von alters und Entwicklungs- entsprechenden Kindern.

Das normalreagierende Kind ist in der Lage seine Bedürfnisse im Großgruppenverband zu artikulieren und zu befriedigen. Es hat die Fähigkeit, selbständig oder unter Anleitung, seinen Tagesablauf zu organisieren, Zeiten und Absprachen einzuhalten und seine Freizeit zu gestalten. Demgegenüber gilt es den Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten, mit erhöhten sonderpädagogischen Fördermitteln gegenüber zu treten.

Die Mitarbeiter des Kinderhortes haben die Aufgabe entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu gehören kindgerechte Lebensräume, regelmäßige Mahlzeiten und Hilfestellung bei der Erledigung der Hausaufgaben. Durch ein weit gefächertes Freizeit- und Förderangebot werden Möglichkeiten geschaffen, Erlerntes anzuwenden und auszuprobieren.