Kooperation mit Schulen

 

Die Zusammenarbeit mit den kooperierenden Grundschulen ist Grundlage für die gelingende Förderung der Schülerinnen und Schüler.

Neben den zugeordneten Schulen sollen einzelne Plätze für Kinder aus den Förderschulen zur Verfügung stehen, die im angrenzenden Sozialraum der Einrichtung leben.

Die Zusammenarbeit des Kinderhortes mit den Grundschulen bezieht sich schwerpunktmäßig auf folgenden Punkt:

Integration in die Regelangebote der OGTS

Die Integration in die Regelangebote wird durch eine enge Abstimmung der Beteiligten begleitet. Abgestimmt werden in diesem Prozess u. a. der Umfang der Angebote, eine mögliche Betreuung durch die Kinderhorte und die Ausgestaltung der Arbeit mit den Eltern/Erziehungsberechtigten.